Teilnahmebedingungen
1. Betreiber und Geltungsbereich
the crcl wird betrieben von Uli Wagner, Hermesstraße 14, 54295 Trier („Betreiber“). Diese Bedingungen gelten für alle Mitglieder des Netzwerks. Mit dem Aufnahmeantrag erkennt das Mitglied sie an.
2. Mitgliedschaft
Die Aufnahme erfolgt auf Einladung oder nach Prüfung eines Aufnahmeantrags; ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Die Mitgliedschaft ist kostenlos und kann jederzeit ohne Frist beendet werden.
Aufnahmekriterien: Aufgenommen werden selbstständige bzw. freiberufliche Expertinnen und Experten – Trainerinnen und Trainer, Coaches, Beraterinnen und Berater, Dozentinnen und Dozenten, Moderatorinnen und Moderatoren, Mediatorinnen und Mediatoren, Gutachterinnen und Gutachter, Forschende und Evaluierende, Projekt- und Interim-Managerinnen und -Manager, IT-Spezialistinnen und -Spezialisten, Übersetzerinnen und Übersetzer sowie Autorinnen, Autoren, Designerinnen und Designer – in allen Fachgebieten, mit mindestens zwei Jahren Tätigkeit in ihrem Fachgebiet und mindestens drei belegbaren Referenzprojekten. Nach der Aufnahme trägt das Mitglied seine Rollen, Fachgebiete, Qualifikationen, Zertifizierungen, Kompetenzen und Referenzen vollständig und wahrheitsgemäß ein und lädt Lebenslauf und Nachweise hoch; nur so kann der Abgleich mit Ausschreibungen zuverlässig erfolgen. Angaben, die in ein Angebot einfließen, müssen auf Verlangen belegt werden können. Falsche Angaben berechtigen den Betreiber zum Ausschluss.
Die Anmeldung steht allen offen, die die Kriterien erfüllen. Mit hochgeladenem Lebenslauf prüft eine KI die Kriterien; sind sie belegt, wird das Konto automatisch freigeschaltet, sonst entscheidet der Betreiber.
3. Leistungen der Plattform
Der Betreiber recherchiert Ausschreibungen, gleicht sie mit den Profilen der Mitglieder ab, fragt passende Mitglieder an, unterstützt die Teambildung und bereitet Angebotsunterlagen vor. Die rechtsverbindliche Abgabe eines Angebots erfolgt durch den jeweiligen Bieter.
4. Erfolgsprovision
Wird ein Auftrag gewonnen, an dessen Akquise the crcl mitgewirkt hat (Recherche, Anfrage, Teambildung, Angebotsvorbereitung oder Koordination), erhält der Betreiber eine Erfolgsprovision von 10 % des Netto-Auftragswerts.
Die Provision tragen die am Auftrag beteiligten Mitglieder anteilig nach ihrem Honoraranteil. Der Betreiber stellt sie jedem Mitglied in Rechnung; fällig wird sie, sobald der Auftraggeber die jeweilige Leistung bezahlt hat, bei Teilzahlungen anteilig. Bei Aufträgen ohne Gewinn – also ohne Zuschlag – fällt keine Provision an.
Netto-Auftragswert ist der tatsächlich abgerechnete und vom Auftraggeber bezahlte Nettobetrag – nicht ein geschätztes oder maximales Vertragsvolumen. Bei Rahmenverträgen und Abrufaufträgen fällt die Provision deshalb nur auf die tatsächlich abgerufenen und bezahlten Leistungen an, jeweils anteilig mit jeder Zahlung.
Die Provision ist auch geschuldet, wenn ein über the crcl angebahnter Auftrag innerhalb von 12 Monaten nach der Anbahnung mit demselben Auftraggeber ohne Beteiligung der Plattform zustande kommt. Auf einen eigenen Honoraranteil des Betreibers fällt keine Provision an.
Melde- und Nachweispflicht. Nach dem Zuschlag hinterlegt die Federführung auf der Plattform den Vertrag bzw. das Zuschlagsschreiben, den Netto-Vertragswert und den Zahlungsplan. Die Honoraranteile werden in Prozent festgelegt und von jedem beteiligten Mitglied bestätigt. Jede Zahlung des Auftraggebers meldet die Federführung innerhalb von 14 Tagen nach Eingang auf der Plattform, jeweils mit einer Kopie der zugrunde liegenden Rechnung an den Auftraggeber.
Abrechnung. Der Betreiber stellt die Provision monatlich als Sammelrechnung je Mitglied; Zahlungsziel 14 Tage.
Prüfrecht. Der Betreiber kann auf Anfrage Einsicht in die Rechnungen an den Auftraggeber und die zugehörigen Zahlungseingänge verlangen.
Ersatzregel. Werden Zahlungen trotz Erinnerung nicht gemeldet oder nicht belegt, ist die Provision auf den vollen Netto-Vertragswert geschuldet, bei Rahmenverträgen auf den Wert der bis dahin abgerufenen Leistungen. Dem Mitglied bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Auftraggeber tatsächlich weniger gezahlt hat; dann ist die Provision nur auf den nachgewiesenen Betrag geschuldet.
4a. Anfrage und verbindliche Zusage
Das „Ja“ auf eine Anfrage („Bist du dabei?“) ist eine unverbindliche Interessenbekundung. Verbindlich wird die Mitwirkung erst, wenn die Federführung die Zusage mit Rolle, Umfang, Tagessatz und Bindefrist anfordert und das Mitglied sie auf der Plattform bestätigt (Textform, § 126b BGB; Zeitpunkt, Fassung und Prüfsumme werden protokolliert).
Die Zusage gilt bis zum Ende der Binde- bzw. Zuschlagsfrist der Ausschreibung und endet vorher automatisch, wenn das Angebot nicht abgegeben, das Verfahren aufgehoben oder der Zuschlag anderweitig erteilt wird. Bei Zuschlag gilt die Bietergemeinschaftsvereinbarung bzw. der Nachunternehmervertrag.
Ein Rücktritt ist nur aus wichtigem Grund möglich; das Mitglied zeigt ihn unverzüglich an und unterstützt die Suche nach gleichwertigem Ersatz. Bei einem Rücktritt ohne wichtigen Grund werden die Anfragen des Mitglieds pausiert, im Wiederholungsfall kann die Mitgliedschaft beendet werden. Eine Vertragsstrafe wird nicht vereinbart; gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
5. Pflichten der Mitglieder
Mitglieder halten ihre Profil- und Referenzangaben wahrheitsgemäß und aktuell. Vertrauliche Informationen aus Ausschreibungen, Abstimmungen und Tagessätzen anderer Mitglieder dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Preisabsprachen zwischen Mitgliedern, die in derselben Ausschreibung als Wettbewerber auftreten, sind unzulässig.
5a. Austausch im Netzwerk
Im Bereich „Austausch“ können Mitglieder Kooperationsgesuche einstellen, Fachfragen stellen und beantworten, Erfahrungen und Methoden teilen (auch mit Bildern) sowie Projektpartnern Empfehlungen geben. Diese Inhalte sehen nur Mitglieder. Wer etwas einstellt, versichert, dass er die Rechte daran hat, dass erkennbare Personen auf Bildern eingewilligt haben und dass keine vertraulichen Informationen von Auftraggebern oder Dritten enthalten sind. Rechtswidrige, beleidigende oder werbliche Inhalte sind unzulässig. Jeder Beitrag kann über „Melden“ dem Betreiber angezeigt werden; der Betreiber prüft Meldungen zeitnah, kann Inhalte ausblenden und informiert die meldende Person über seine Entscheidung (Art. 16, 17 Digital Services Act). Rückblicke nach einer Ausschreibung werden nur mit Freigabe der Beteiligten und ohne Namen veröffentlicht.
6. Haftung
Der Betreiber übernimmt keine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit von Ausschreibungsdaten, die aus öffentlichen Quellen stammen, und für den Erfolg einer Bewerbung. Maßgeblich sind allein die Unterlagen der jeweiligen Vergabestelle. Für den Inhalt eines Angebots ist der jeweilige Bieter verantwortlich.
Der Betreiber haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die Mitgliedschaft erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf; in diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Plattform wird ohne Zusage einer bestimmten Verfügbarkeit bereitgestellt.
Die Mitglieder handeln untereinander und gegenüber Auftraggebern im eigenen Namen. Für Leistungen und Pflichtverletzungen anderer Mitglieder haftet der Betreiber nicht.
7. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Änderungen dieser Bedingungen teilt der Betreiber den Mitgliedern rechtzeitig mit; sie gelten, wenn das Mitglied die neue Fassung auf der Plattform bestätigt. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Rest wirksam.
Fassung vom 17. Oktober 2026.